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§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1.
Der Verein führt den Namen
„ Jazzinitiative Potsdam e.V. „
2. Er ist ein freiwilliger,
parteienunabhängiger, überkonfessioneller Zusammenschluss von Personen, die
auf dem Gebiet der Jazz-Musik aktiv tätig sind oder die Ziele des Vereins auf
andere Weise fördern.
3. Die Jazzinitiative Potsdam
e.V. hat ihren Sitz in Potsdam.
4. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§2
Zweck
des Vereines
1.
Zweck des Vereines ist die
Förderung einer lebhaften und
vielseitigen
Szene auf dem Gebiet der Jazz-Musik in der
Landeshauptstadt
Potsdam und deren Umgebung.
Der
Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Durchführung
von Jazz-Veranstaltungen und Entwicklung neuer Spielstätten
- Realisierung
des jährlichen Open-Air-Konzertes am Brandenburger Tor im Rahmen des
Potsdamer Jazzfestivals.
-
Durchführung
von Workshops für Jazz-Musiker und junge, interessierte Laien.
- Unentgeltliche Vermittlung von Jazzformationen und
Beratung bei der Gestaltung von
Jazz-Veranstaltungen.
2. Die Jazzinitiative Potsdam
e.V. verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „
steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3. Die Jazzinitiative Potsdam e.V. ist selbstlos tätig.
Der Zweck des
§3
Mitgliedschaft
1. Mitglied in der
Jazzinitiative Potsdam e.V. kann werden, wer im
2. Mitglied
,gemäß Absatz 1,
kann unabhängig von seiner Nationalität
3. Der Antrag auf Aufnahme in
die Jazzinitiative Potsdam e.V. gemäß
Über
4. Die Mitgliederversammlung
kann auf Vorschlag des Vorstandes die Aufnahme in die Jazzinitiative Potsdam
e.V. verweigern.
5. Die Mitgliedschaft endet
mit dem Tod, dem Austritt oder dem Ausschluss.
6. Der Austritt muss
schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gegenüber dem
Vorstand erklärt werden.
7. Die Mitgliederversammlung
kann auf Vorschlag des Vorstandes Mitglieder ausschließen, die gegen die
Satzung und Beschlüsse des Vorstandes verstoßen oder das Ansehen des Vereins
schädigen.
8. Alle Mitglieder sind
gleichberechtigt. Sie haben das Recht, an der Wahl des Vorstandes teilzunehmen
sowie in den Vorstand gewählt zu werden. Sie haben das Recht, als Gäste ohne
Stimme, an den Beratungen des Vorstandes teilzunehmen.
9. Über die Höhe und
Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§4
Mittel des Vereins
1. Für die Finanzierung der
Jazzinitiative Potsdam e.V. werden
-
Mitgliedsbeiträge
-
Einnahmen aus
Veranstaltungstätigkeit
-
Spenden
-
Zuwendungen aus
öffentlichen Mitteln.
2. Mittel des Vereins dürfen
nur für satzungsgemäße Zwecke
3. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
§
5
Organe
des Vereins
Organe des Vereins sind:
1.
die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand, bestehend aus
dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter,
Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein im
§
6
Die
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung
ist das höchste Organ des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung
beschließt insbesondere über
- die Bestellung und
Abberufung von Vorstandsmitgliedern
- die Höhe der
Mitgliedsbeiträge
- die Grundsätzlichen
Aufgaben und Ziele der Arbeit des Vereins
- die Satzung sowie über
Veränderung in der Arbeit und über
- den Ausschluss eines
Mitgliedes
-
die Auflösung des Vereins
3. Anträge über die Abwahl
des Vorstandes, die Änderung des
4. Die Mitgliederversammlung
nimmt den Rechenschaftsbericht des
5. Die Mitgliederversammlung
ist unabhängig von der Zahl der
6. Beschlüsse der
Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll
7. Die Mitgliederversammlung
wählt den Vorstand im Abstand von
8. Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung kann bei Notwendigkeit
den Vorstand abwählen. Sie muss auf schriftliches
Verlangen von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.
9. Der Termin der
Mitgliederversammlung muss vier Wochen vorher bekannt sein. Die schriftliche
Einladung geht an die letzte, dem Vorstand bekannte, Anschrift der Mitglieder
und enthält die Tagesordnung. Als Abgangsdatum gilt das Datum des
Poststempels.
§7
Der
Vorstand des Vereins
1.
Zu Vorstandsmitgliedern
können nur Mitglieder des Vereins
2. Der Vorstand leitet auf der
Grundlage der Beschlüsse der
3. Der Vorstand legt Umfang
und Aufgaben der Jazzinitiative Potsdam
4. Der Vorstand beschließt
über den Haushalt des Vereins. Er prüft
5. Der Vorstand informiert die
Mitglieder rechtzeitig und im notwendigen
Maße über die Aktivitäten des Vereins und Entscheidungen des Vorstandes.
6. Der Vorstand fasst seine
Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
7. Der Vorstand tritt im Jahr
mindestens zweimal zusammen.
8. Über die Beschlüsse des
Vorstandes ist ein Protokoll zu fertigen, das
§8
Geschäftsführung
1. Zur Erledigung der
laufenden Aufgaben der Jazzinitiative Potsdam wird eine Geschäftsstelle
betrieben. Die Geschäftsstelle ist nicht an die Festschreibung von
Räumlichkeiten gebunden.
2. Der Leiter der
Geschäftsstelle / Geschäftsführer wird vom Vorstand
§9
Auflösung
des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins
kann nur in einer
2. Bei der Auflösung der
Jazzinitiative Potsdam e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Diese
Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 15.03.2005
Der § 2 Absatz 1 und der § 9 Absatz 2 wurden durch die Mitgliederversammlung am 10. Mai 2005 geändert.
Unterzeichnet von den Gründungsmitgliedern:
Roland
Beeg
Jürgen
Börner
Michael Hadrisch
Ronald
"Arnold" Hänsch
Thomas
Kiesling
(27.04.1975-19.09.2007)
Milan
Samko
Anja
Wettges
Jan-Erik Winzer